Einwilligung in die Erfassung und Bearbeitung personengebundener Mitgliederdaten. Erforderlich bei der Neuaufnahme als Mitglied in den Spielmannszug 1902 Rheinbach e.V.

Auszug aus der Vereinssatzung des Spielmannszug 1902 Rheinbach e.V.

§ 16 Datenschutz, Persönlichkeitsrechte
1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Mitarbeit in Organen des Vereins, Ehrungen und Auszeichnungen sowie Funktion(en) im Verein.

2) Als Mitglied des Volksmusikerbundes NRW ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden. Übermittelt werden zum Beispiel Namen und Alter der Mitglieder, Namen der Vorstandsmitglieder mit Funktion, Anschrift, Telefonnummern, Faxnummer und E-Mail-Adresse.

3) Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schließt solche ab, aus denen er und/oder seine Mitglieder Leistungen beziehen können. Soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieser Verträge erforderlich ist, übermittelt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder an das zuständige Versicherungsunternehmen. Der Verein stellt hierbei vertraglich sicher, dass der Empfänger die Daten ausschließlich dem Übermittlungszweck gemäß verwendet.

4) Im Zusammenhang mit dem Musikbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung, auf seiner Homepage sowie in Social-Media Netzwerken und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.

5) In seiner Vereinszeitung, auf seiner Homepage sowie in Social-Media Netzwerken berichtet der Verein auch über Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei können Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden: Name, Vereinszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und – soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang und Geburtstag. Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein auch an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.

6) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein diese Kenntnisnahme erfordern.

7) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Anpassung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

8) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der EU DSGVO unter anderem das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.