Stand 24. Juli.2020

  • Allgemeines
  • Dieses Hygienekonzept wird jeder Musikerin, jedem Musiker, die/der an den Proben oder Konzerten unseres Vereins teilnimmt, vorab schriftlich in digitaler oder gedruckter Form zur Verfügung gestellt. Jede Musikerin / jeder Musiker ist verpflichtet, sich an das Hygienekonzept des Musikvereins zu halten sowie andere Personen kollegial an die Regeln zu erinnern.
  • Dieses Hygienekonzept wird persönlich in der ersten Probe allen Musikerinnen und Musikern vermittelt und erläutert. Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt/Probe dazukommen, erhalten eine persönliche Kurzeinweisung.
  • Um eine Probe durchführen zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
    • Es liegt ein Hygienekonzept vor.
    • Die örtliche Gemeindeverordnung und Vorgaben der Gemeindeverwaltung sowie der Ortspolizei/Ordnungsamt werden eingehalten.
  • Verantwortung
    • Für die Einhaltung des Hygienekonzepts werden eine oder mehrere beauftragte Person(en) benannt. Es wird sichergestellt, dass bei jeder Probe bzw. bei jedem Auftritt eine beauftragte Person anwesend ist. Die namentliche Festlegung erfolgt vor der Probe über die Vereinsplaner App des Spielmannszuges 1902 Rheinbach e.V.
  • Anwesenheitsliste
    • Um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, werden Anwesenheitslisten geführt. Es ist eine Person zu benennen, die die Anwesenheitsliste führt. Die namentliche Festlegung erfolgt vor der Probe über die Vereinsplaner App des Spielmannszuges 1902 Rheinbach e.V.
    • Hier werden Name, Adresse und Telefonnummer sowie Termin und Uhrzeiten der Probe/des Konzertes aufgeführt. Handelt es sich um Vereinsmitglieder kann auf Adress- und Telefonnummer verzichtet werden. Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter und unter Berücksichtigung der DSGVO zu sichern. Es werden keine Listen zum Eintragen ausgelegt.
  • Ausschluss von der Probe
    • Nach einem positiven Coronavirus-Test eines/einer Musizierenden nimmt dieser/diese bis zur Vorlage eines negativen Corona-Tests an Proben bzw. Auftritten nicht mehr teil.
  • Nur symptomfreie Personen dürfen an einer Probe bzw. Auftritt teilnehmen. Wer Symptome akuter Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit bei sich selbst oder einer Person, die mit ihm in einem Haushalt lebt, feststellt, bleibt zu Hause.
  • Alle Musizierenden sind angehalten, nur dann zur Probe zu erscheinen, wenn sie sich grundsätzlich gesund und leistungsfähig fühlen.
    • Ausgeschlossen sind auch Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer Person hatten, bei der ein Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde.
  • Elterninfo
    • Bei Kindern und Jugendlichen sind auch deren Erziehungsberechtigte (soweit sie selbst nicht an den Proben teilnehmen) über das Hygienekonzept aufzuklären. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sie bei Auftreten von geringsten Anzeichen für typische Covid-19-Symptome, ihre Kinder nicht zur Probe oder zu einem Auftritt schicken.
  • Freiwilligkeit des Probenbesuchs
    • Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, bzw. deren Erziehungsberechtigte müssen eine individuelle Risikoabwägung vornehmen. Sie müssen eigenverantwortlich über eine Teilnahme an Proben und Auftritten entscheiden. Niemand wird zur Teilnahme gedrängt oder überredet.
  • Verbindliche Vorgaben
    • Beim Betreten der Halle ist bis auf weiteres Mundschutz zu tragen. Dieser wird nur während der aktiven Probe abgelegt.
    • Körperkontakt ist zu vermeiden (kein Händeschütteln, Umarmungen etc.). Ein Abstand von mindestens 2 m zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Deshalb ist der Abstand großzügig zu bemessen.
    • Nach dem Betreten der Halle sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel wird durch den Verein bereitgestellt.
    • Zuschauer welche nicht Vereinsmitglied sind haben keinen Zutritt zur Probe.
    • Die Nutzung der Umkleiden zur Einzelausbildung ist nur unter Wahrung des Mindestabstandes erlaubt. In den Umkleiden dürfen sich bis auf weiteres nur maximal 2 Personen aufhalten.
    • Die Anzahl der Musiker in der Sporthalle ist auf eine Person pro 10m² zu begrenzen. Vorläufig ist die Probe auf eine gleichzeitig in der Halle anwesende Teilnehmerzahl von 30 Personen zu begrenzen.
    • Das Muszieren nebeneinander stehend ist nicht erlaubt. Ebenfalls ist nicht erlaubt die Nutzung eines Notenständers durch zwei Musiker. Der Tausch von Instrumenten ist nicht erlaubt. Das Instrument wird ausschließlich am zugewiesenen Platz aus- und eingepackt sowie gereinigt.
    • Bei der Querflöte gelangt, anders als bei anderen Blasinstrumenten, beim Anblasen am Mundstück Luft direkt aus der Mundöffnung des Spielers in die Umgebung und es können Tröpfchen abgegeben werden. Bei dieser Instrumentengruppe ist deshalb immer ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.   
    • Bei den Schlagzeugern sollte das Instrumentenspiel organisatorisch und personell so vorbereitet werden, dass eine möglichst stationäre Bedienung der Instrumente möglich ist. Ein Austausch von Schlägeln muss vermieden werden. Um Handkontakt beim Abdämpfen der Becken oder beim Wechsel von Handperkussion zu vermeiden, wird empfohlen, mit entsprechenden Handschuhen zu arbeiten. Bestenfalls ist das Instrumententeil vor einem Spielerwechsel zu desinfizieren.
    • Die Stellplätze der Musiker werden vorab durch den musikalischen Leiter mit einem Mindestabstand von 2 Metern versetzt gekennzeichnet. Der Verein stellt entsprechende Markierungssätze zur Verfügung.
    • Beim Verteilen der Noten sind Handschuhe zu tragen. Bestenfalls werden Noten vor der Probe am Spielort ausgelegt.
    • Die fachgerechte Reinigung der Instrumente obliegt den Musikerinnen und Musikern. Ein heftiges Durchpusten der Instrumente ist dabei zu vermeiden.

Die Nutzung der in den Geräteräumen gelagerten Sportgeräte ist untersagt. Diese Räume bleiben während der Probe geschlossen.

  • Das Betreten der Sporthalle mit Straßenschuhen ist verboten
  • Vor und nach der Probe
    • Gespräche nach der Probe sollten möglichst im Freien stattfinden.
    • Eltern, die ihre Kinder von der Probe abholen, warten außerhalb der Probenräumlichkeiten im Mundschutzbereich. Grüppchenbildungen sind hierbei zu vermeiden.

Wir wissen, dass die Umsetzung dieses Konzeptes von uns allen ein großes Maß an Disziplin erfordert. Alle Regelungen sind jedoch im Sinne unserer guten Gesundheit unbedingt erforderlich.

Eine Anpassung erfolgt jeweils auf die gegebenen Erfordernisse. Die Mitglieder des Spielmannszug 1902 Rheinbach e.V. werden über Änderungen auf den bekannten Wegen informiert.

Rheinbach, am 19. Juni 2020

Holger Schneider
1.Vorsitzender

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