Am 25. Mai 2018 wird die neue DSGVO direkt anwendbar in Kraft gesetzt. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen und Vereine bringt sie viele Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit sich. Ziel der DSGVO ist zunächst ein weitestgehend einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU. Darin sollen vor allem die Rechte und Kontrollmöglichkeiten derjenigen gestärkt werden, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Unser Vorstand hat sich in den vergangenen Wochen umfassend mit diesem Thema beschäftigt und die Verfahren und Abläufe rund um den Umgang mit personengebundenen Mitgliederdaten neu strukturiert und an die neuen Bestimmungen und Gesetze angepasst. Wir sind nun gut aufgestellt. Allen die sich mit dieser Thematik in den vergangenen Tagen befasst haben sei herzlichst gedankt. Wir haben uns zum Ziel gesetzt mit einer möglichst geringen Fehlerquote den Datenschutz im Verein zu praktizieren. Unsere Mitglieder werden die Veränderungen spüren. Zum Beispiel bei den Anmeldungen zu unseren Events. Auch hier hat der Datnschutz nun seinen Platz. Gerne bitten wir um Verständnis und fordern auf Fragen dann zu stellen, wenn einmal etwas nicht ganz so klar ist.

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